Wachstumschancengesetz und EN16931

Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung und das Wachstum in Deutschland zu fördern.

Es umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, Investitionen zu steigern, Innovationen zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Die EN 16931 ist eine europäische Norm, die die Anforderungen an elektronische Rechnungen (e-Rechnungen) definiert.

Sie spielt eine entscheidende Rolle im Rahmen des Wachstumschancengesetzes, insbesondere in Bezug auf die Förderung von EDI und die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

Hier einige wichtige Punkte:

Standardisierung von e-Rechnungen:
Die Norm legt ein einheitliches Format für elektronische Rechnungen fest, das den Austausch zwischen verschiedenen Systemen und Unternehmen erleichtert. Dies fördert die Interoperabilität und reduziert die Komplexität im Rechnungswesen.

Rechtliche Rahmenbedingungen:
Die EN 16931 unterstützt die Einhaltung rechtlicher Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung in der EU. Unternehmen, die e-Rechnungen nutzen, können sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Effizienzsteigerung:
Durch die Implementierung der EN 16931 können Unternehmen ihre Rechnungsprozesse automatisieren, was zu schnelleren Zahlungszyklen, geringeren Fehlerquoten und einer verbesserten Liquidität führt.

Integration in EDI:
Die Norm ist eng mit EDI-Anwendungen verknüpft, da sie die Grundlage für den elektronischen Austausch von Rechnungsdaten bildet. Unternehmen, die EDI nutzen, können die EN 16931 als Standard für ihre Rechnungsstellung implementieren.

Förderung der Digitalisierung:
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wird die Einführung der EN 16931 als Teil der digitalen Transformation in Unternehmen gefördert. Dies unterstützt die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der digitalen Wirtschaft.

 

Umsetzung mit BMW

Kontaktaufnahme für die Umsetzung:

Sofern Sie EN16931 konforme Rechnungen via SMTP oder PEPPOL versenden wollen,
wenden Sie sich bitte mit Betreff „ #Wachstumschancengesetz „ + Ihre Lieferantennummer an einvoice@bmwgroup.com.

Wir bitten Sie, in Ihrer Anfrage auch Ihre Sende E-Mail-Adresse(n) mit anzugeben, damit wir diese in unsere „Whitelist“ aufnehmen können.

Sobald Ihre Adresse für den Versand freigeschaltet ist, werden wir uns umgehend bei Ihnen melden und Ihnen dann auch die gültige Empfänger Adresse mitteilen.

Diese wird nicht einvoice@bmwgroup.com sein.
 

Wichtig:

Bitte stellen Sie sicher, dass die folgenden Daten in den richtigen Segmenten Ihrer Rechnungen verfügbar sind:


• Ihre 8-stellige Lieferantennummer

• Ihre Umsatzsteuernummer

• der korrekte Buchungskreis des Rechnungsempfängers (z. B. A1 für die BMW AG)

• unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Beispiel-Datensätze und unsere Guidelines mit weiteren Informationen finden Sie hier:
https://www.einvoicing.bmwgroup.com/de/document-transfer.html

 

Versand via PEPPOL:

Hier der Link zu unseren PEPPOL Directory ->  Peppol Directory 

Bitte stellen Sie sicher, dass die oberen Anforderungen auch hier erfüllt sind.


 

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